Die Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und sind IGeL-Leistungen, welche privat gezahlt werden. 
Die Flaschen- und Säuglingsnahrungs-Beratung, Stillberatung ( in Kürze ) oder 
Beikostberatung können nach Prüfung ggf. von einzelnen Krankenkassen getragen werden.

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