Die Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und sind IGeL-Leistungen, welche privat gezahlt werden.
Die Flaschen- und Säuglingsnahrungs-Beratung, Stillberatung ( in Kürze ) oder
Beikostberatung können nach Prüfung ggf. von einzelnen Krankenkassen getragen werden.
